Gerade wurde in Rom MAGNIFICA HUMANITAS (= „die großartige Menschheit/Menschlichkeit“, im Folgenden abgekürzt: MH) veröffentlicht, die programmatische ‚Antrittsenzyklika‘ von Papst Leo XIV. über die Bewahrung des Menschlichen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz.
Meine spontane Erstreaktion: ein großer Wurf.
Eine theologisch starke, zugleich medial gut inszenierte Antrittsenzyklika, die in kritischer Würdigung des Lebens im digitalen Zeitalter (insbesondere mit Blick auf Chancen und Risiken der KI) den richtigen Ton trifft. Zeichen der Zeit, gelesen im Licht des Evangeliums. Ansatzpunkt: die wunderbare Würde des Menschen in universaler, aber auch universal verletzbarer Geschwisterlichkeit alles Lebendigen. Ein gegenwartssensibles Aggiornamento der kirchlichen Lehre vom Gemeinwohl, das sich en détail durchzuarbeiten lohnt.
In der Tradition Papst Leos XIII. („Rerum novarum“) widmet sich Leo XIV. hier den res novae einer anderen, nämlich digitalen neuen Zeit. Dazu wählt er – wie bereits die weltpastorale Kirchenkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils („Freude und Hoffnung, Trauer und Angst…“) – einen kritischen, aber grundlegend positiven Ansatz: Es gilt, das digitale Zeitalter „im Guten aufzubauen“, dabei im Vollsinn des Wortes „menschlich zu bleiben“ und in „christlichen Humanismus“ einen „gesunden Realismus“ zu pflegen.
Dazu wird unter anderem auf produktive Weise das theologische Erbe des Hl. Augustinus aktiviert (dem ich persönlich eher kritisch gegenüberstehe):
„Denn Gott hat eine Sehnsucht nach Glück in unsere Herzen eingeschrieben, die alle Dimensionen des Lebens umfasst. Und die Kirche wird sich im Dialog mit den Männern und Frauen unserer Zeit der Dringlichkeit bewusst, dieses Streben zu bewahren und auf seine tiefste Wahrheit hin auszurichten.“ (MH 11).
Ich habe den Text mit einem besonderen Augenmerk auf die theologische Methode, d.h. mit Blick auf die theologische ‚Tiefengrammatik‘ ihres digitalitätsbezogenen Argumentationsweges durchgesehen – und bin methodologisch begeistert. Denn letztlich hat sich hier in einer spektakulären Wende des päpstlichen Lehramtes eine nicht mehr schuldogmatisch, sondern vielmehr befreiungstheologische Interpretation der Soziallehre durchgesetzt, wie sie der französische Konzilstheologe M.-Dominique Chenu bereits 1979 in La ‚doctrine sociale‘ de l’Église comme idéologie in diskursgenealogisch stringenter Pointierung vorgelegt hat.
Mit Ausnahme der beiden Konzilspäpste Johannes XXIII. (v. a. „Pacem in terris“, weniger „Mater et magistra“) und Paul VI. (v. a. „Populorum progressio“, weniger „Octogesima adveniens“) sowie Papst Franziskus, der auf eine explizite Enzyklika in der Tradition der kirchlichen Soziallehre seit Rerum novarum gleich ganz verzichtete, galt zuvor die Regel: „Die Verhältnisse wandelten sich, die [überzeitlichen] Prinzipien blieben; die Aufgabe bestand in der Anwendung der letzteren auf die ersteren.“ (Ursula Nothelle-Wildfeuer).
Leo XIV. versteht den Wandel der Zeichen der Zeit jedoch im Sinne von Gaudium et spes als eine nicht nur pastoral, sondern auch dogmatisch relevante „Veränderung, die die Kategorien der Soziallehre wesentlich herausfordert und – in Treue zum Evangelium – nach einer Weiterentwicklung verlangt“ (17): „Damit tritt an die Stelle eines einseitigen Verhältnisses eine Wechselseitigkeit, denn nicht nur die Welt hat sich von den Prinzipien, sondern auch diese haben sich von der neuen Wirklichkeit befragen zu lassen.“ (Nothelle-Wildfeuer). Es kommt zu einem Diskurswechsel, dessen lehrmäßige Konsequenzen gar nicht überschätzt werden können:
„Im Lichte des bisher Gesagten zeigt sich die Soziallehre der Kirche mit ihrem authentischsten Gesicht: nicht als Handbuch von anzuwendenden Prinzipien und Normen, sondern als Weg gemeinschaftlicher Unterscheidung. Sie entsteht aus der Begegnung zwischen der ewigen Wahrheit des Evangeliums und den Fragen der Geschichte. Sie lässt sich von den Zeichen der Zeit Fragen stellen. Sie nährt sich durch den Beitrag der Wissenschaften, der Kulturen und der menschlichen Erfahrungen.“ (MH 27)
Neben den weltgesellschaftlich höchst relevanten konkreten Inhalten der Enzyklika ist diese schuldogmatisch grundstürzende ‚theologiegrammatische‘ Wende mit Blick auf die weitere römisch-katholische Lehrentwicklung einer ihrer wichtigsten Impulse. Magnifica humanitas steht methodisch klar auf dem Boden des Zweiten Vatikanums, das in Gaudium et spes auf den Begriff der Soziallehre sogar bewusst verzichtet hatte (er wurde erst nachträglich durch das römische Generalsekretariat des Konzils in den Text eingefügt):
„Das Zweite Vatikanische Konzil hat einen Wendepunkt im Selbstverständnis der Kirche in der heutigen Welt markiert. In der Pastoralkonstitution Gaudium et spes hat es uns das Bild einer Kirche vermittelt, die sich der Menschheit zuwendet, sich in der Welt engagiert und sich bemüht, in ihrer Reflexion von den konkreten geschichtlichen Situationen auszugehen und nicht von abstrakten Schemata.“ (MH 34).
Anders als sein Vorgänger Franziskus, der die komplexe Geschichte der klassischen kirchlichen Soziallehre bewusst nicht fortschrieb, stellt sich Papst Leo damit einerseits in die (Dis-)Kontinuität dieser Tradition, schreibt sie jedoch andererseits in der konzilstheologischen Linie seines Vorgängers in konsequenter Weise, d.h. in Bezug auf deren schultheologische Ausrichtung (auch unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI., die mit der theologischen Methodik der Pastoralkonstitution fremdelten) diskontinuierlich fort:
„Die lehramtlichen Aussagen zur Soziallehre von Papst Franziskus folgen der Linie der Konstitution Gaudium et spes, die dazu einlädt, die Geschichte ausgehend von den Wunden und Hoffnungen der Menschen zu betrachten und sie in einen Dialog mit dem Evangelium zu bringen. […] In diese Perspektive fügt sich auch das Beharren von Franziskus auf einer synodalen Kirche ein, einer Kirche, die ‚gemeinsam unterwegs‘ ist, die versucht, die Zeichen der Zeit im Lichte des Evangeliums zu deuten, und die sich von den Armen evangelisieren lässt, mit denen sie die Geschichte teilt.“ (42)
Dieser synodalen Wende („Unterscheiden in Gemeinschaft“) der herkömmlichen Soziallehre, die von allgemeinen Prinzipien auf konkrete Einzelfälle schließt, gibt Papst Leo einen eigenen Akzent „gemeinschaftlicher Entscheidungsfindung“ im Sinne seiner einheitsbezogenen Friedensagenda:
„Deshalb hat die Kirche – gemeinsam mit den anderen christlichen Konfessionen und den Gläubigen anderer Religionen – ihre Stimme zu erheben, wenn die Würde der Brüder und Schwestern entstellt wird, wenn die Politik den Dramen der Menschheit nicht gerecht wird, wenn sich die Wirtschaft gegen den Menschen wendet oder die Wissenschaft die Grenzen ihrer Methode überschreitet. Sie tut das nicht, um zu herrschen, sondern um der Gemeinschaft zu dienen. So verstanden wird die Soziallehre zu einer Theologie der Gemeinschaft in der Geschichte […]“.
Angesichts dieser theologischen Methodik lohnt es sich nicht nur für kirchlich verortete Christ:innen sehr, das gesamte Dokument intensiv zu lesen…

