Josef Grünwidl, der grundsympathische neue Wiener Erzbischof, ist eine exzellente Wahl, zu der man der gesamten Erzdiözese (und darüber hinaus auch der Kirche insgesamt) nur gratulieren kann. Mit entsprechendem Interesse sieht man sich als Theologe seine kürzlich erfolgte Bischofsweihe an. Um den persönlichen Gesamteindruck vorwegzunehmen: eine wirklich schöne, vielstimmige und zugleich in sich stimmige sowie in vielen Punkten auch sehr berührende Feier. Aber auch: Viel guter Wille, in der theologischen Tiefengrammatik des Geschehens jedoch eine noch immer toxische (oder zumindest entwicklungsbedürftige) Ekklesiologie.
Hier einige theologisch kommentierte Eindrücke:
Es waren an zentralen Stellen der Weiheliturgie (z. B. Verlesung des Ernennungsdekretes, Halten des Evangeliars über dem Kandidaten während des Weihegebets) erfreulich viele Frauen zu sehen – aber keine davon im liturgischen Gewand. Sie handelten offenbar, anders als die exakt gleich agierenden Männer, nicht in offizieller Funktion. Hier wird genau jene klerikalistische Ämtertheologie sichtbar, die z. B. auch die Frage an den zu Weihenden prägt, ob er bereit sei, die Diözese zusammen mit den Priestern und Diakonen zu leiten. Nicht aber mit den Pastoralassistent-/-referent:innen, die ebenfalls nicht privat, d.h. im eigenen Namen, sondern als nichtgeweihte Amtsträger:innen nach CIC 145 offiziell im Namen der Kirche handeln (z. B. wenn sie Gemeinden leiten, Kinder taufen, in Gottesdiensten predigen, Krankenkommunion spenden) – und somit weder Kleriker („nichtgeweihte… “) noch Laien („… Amtsträger:innen“) sind und daher herkömmliche Ämtertheologien weltweit gehörig ins Tanzen bringen.
Damit wird genau jene geniale Proexistenz-Ämtertheologie des Hl. Augustinus konterkariert, auf welche die Weiheliturgie mehrfach Bezug nahm, derzufolge ein Bischof, ein Priester oder eine Pastoralreferentin von sich sagen können: Mit euch bin ich Christ:in, für euch bin ich Amtsträger:in (hier wäre die anderslautende augustinische Reihenfolge umzukehren). Besonders eklatant wurde diese ämtertheologische Schieflage, als im Kontext der auch in diesem Sinn sehr gelungenen Tauferinnerung am Beginn der Feier Männer mit und Frauen ohne liturgisches Gewand die Versammelten mit dem Taufwasser besprengten. Vielleicht handelte es sich um ‚Ehrenamtliche‘, möglicherweise aber auch um ‚Hauptamtliche‘ – in jedem Fall wäre es keine Klerikalisierung von Laien gewesen, wenn auch diese eine Albe getragen hätten (nicht nur als Erinnerung des eigenen Taufkleides, sondern auch als Zeichen der Amtlichkeit ihres Tuns), sondern vielmehr eine sehr heilsame Entklerikalisierung des kirchlichen Amtes.
Ähnliches gilt für die beeindruckende ‚Staffette‘, in welcher der Bischofsstab durch die Reihen der Versammelten von hinten nach vorne gereicht wurde. Die bischöfliche Hirtenmacht wurde hier mit symbolischer Zustimmung des gesamten Volkes Gottes im Wortsinn übertragen: durch Gott vom ‚Volk‘ ausgehend auf den ‚Hirten‘. Noch stärker wäre dieses Zeichen gewesen, wenn der Neugeweihte am Ende der Liturgie – wie es Erzbischof Albert Rouet (Poitiers) immer bei der offiziellen Beauftragung von Equipes pastorales tat – diesen Hirtenstab in die Mitte gestellt hätte und ihn von ausgewählten Vertreter:innen des versammelten Volkes Gottes (mit und ohne Amt, mit und ohne Weihe, mit und ohne Gewand) hätte ergreifen lassen. Als Symbol einer nicht nur mit Zustimmung aller übertragenen, sondern auch mit allen geteilten bischöflichen Hirtensorge. Dem neuen Erzbischof und der gesamten Erzdiözese auf dem steinigen Weg dorthin: einen langen Atem, viel guten Geist und Gottes reichen Segen!


